Ablenkbarer Poller

Sperrung der Fußgängerzone Linz

Der Kernbereich der Linzer Altstadt ist seit Jahrzehnten eine ausgewiesene Fußgängerzone. Die entsprechende Beschilderung hat jedoch nicht ausgereicht, um unberechtigten Fahrzeugverkehr außerhalb der Liefer- und Andienungszeiten zu verhindern. Dies führt immer wieder zu Gefahrensituationen für Erwachsene und Kinder und vermindert deutlich die Aufenthaltsqualität in der Altstadt. Im Rahmen der Erarbeitung eines Verkehrs- und Parkraumkonzepts kam man zu dem Ergebnis, die Fußgängerzone zu erhalten und durch Maßnahmen zukünftig autofrei zu halten. Die Entscheidung wurde unter reger Beteiligung von Linzer Bürgerinnen und Bürgern vorbereitet. Letztlich hat der Stadtrat am 1.12.2019 beschlossen, den Empfehlungen des Verkehrskonzepts zu folgen. 

Konkret ist vorgesehen, die Fußgängerzone zukünftig durch Poller von unzulässigem Autoverkehr außerhalb der Lieferzeiten freizuhalten. Der Umsetzung geht eine Testphase voraus. Künftig werden an vier Standorten versenkbare Poller und an weiteren drei Standorten feste Poller installiert. Die Standorte sind in der Planskizze gekennzeichnet. Während der Testphase werden die Poller manuell durch den Bauhof der Stadt Linz aufgestellt bzw. entfernt. 

Während der Liefer- und Andienungszeiten, montags bis samstags jeweils von 5 bis 11 Uhr, ist die Fußgängerzone über die Anfahrten Burgplatz, Strohgasse, Hospitalstraße und Brüderstraße mit Kraftfahrzeugen wie gewohnt erreichbar. Außerhalb der Lieferzeiten sind diese Zufahrten geschlossen. 


Für Bewohner und Anlieger der Altstadt bedeutet dies folgendes:

Berechtigte Anwohner und Unternehmen werden auch zukünftig, auch außerhalb der Lieferzeiten, Zufahrt zur Fußgängerzone haben. Ein entsprechender Zugangsschlüssel, um den Poller umzulegen, kann beim Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. 

Zufahrtsberechtigt sind wie bisher schon: 

Anwohner, die eine Stellfläche oder Garage innerhalb der Fußgängerzone nachweisen, Gewerbebetriebe mit Betriebssitz innerhalb der Fußgängerzone, die aufgrund ihrer Tätigkeit im Kundendienst tätig sind und Soziale Einrichtungen, Hilfsdienste und Behörden 

Zufahrten in Sonderfällen (z.B. Umzug, Möbeltransport, Handwerker, Container-/Gerüstaufstellung, Krankentransport) sind auch in der Testphase mit Ausnahmegenehmigung möglich und können beim Ordnungsamt beantragt werden. 

Für Anwohner ohne Stellplatznachweis sowie für alle weiteren motorisierten Verkehrsteilnehmer gelten die bisherigen Verkehrsregelungen, die nun durch die Poller verstärkt werden. Eine Zufahrt zur Fußgängerzone ist nur im Rahmen der Liefer- und Andienungszeiten möglich.

Rettungsfahrzeuge haben weiterhin uneingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten zum Kernbereich der Altstadt.



Die Beantragung und Ausgabe der Zufahrtsberechtigungen und Ausnahmegenehmigungen erfolgt durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Linz (ordnungsamt@vg-linz.de). Es sind keine Ausnahmegenehmigungen für Zustelldienste und Taxiunternehmen vorgesehen, da in wenigen Gehminuten Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten am Rande der Fußgängerzone bestehen. Die an die Fußgängerzone angrenzenden Straßen (z.B. Burgplatz, Hospitalstraße, Grabentor, Mühlengasse, Kanzlerstraße, Im Betlehem, Am Gestade) bleiben weiterhin wie gewohnt befahrbar. Von diesen Straßen aus sind alle Orte in der Fußgängerzone in maximal 100m Entfernung erreichbar. Die Parkplätze „Am Gestade“, „An der Burg“ „Parkhaus Stadtmitte“ und „Scherer-Passage“ sind fußläufig im Umkreis von maximal 250m aus allen Bereichen der Fußgängerzone erreichbar. 

Die Testphase wird am Mittwoch, 19. August 2020 beginnen und bis zum Einbau der absenkbaren Poller dauern. Nach drei Monaten werden erste Ergebnisse ausgewertet. Im Vorfeld der Testphase hat die Stadt Linz neben einer Bürgerversammlung im Rahmen des Verkehrskonzepts zahlreiche Gespräche mit den Gewerbetreibenden, Anwohnern und Anliegern geführt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass berechtigte Interessen noch nicht erkannt wurden. Daher soll die Testphase dazu dienen, diese Bedarfe zu erkennen und vor der Installation der absenkbaren Poller, wenn möglich, zu berücksichtigen.

Wir bitten Sie daher, konstruktive Anregungen vorzugsweise per E-Mail an poller@linz.de zu übermitteln. Sollten während der Testphase kurzfristig berechtigte, unvorhergesehene Zufahrten notwendig werden, ist der Bauhof der Stadt Linz zu den Geschäftszeiten unter folgenden Rufnummern erreichbar: 02644 / 981723. Wir bitten Sie, von dieser Option nur in wirklich dringenden Fällen Gebrauch zu machen! Für allgemeine Anregungen nutzen Sie bitte die genannte E-Mail-Adresse.

Mit den beschriebenen Maßnahmen werden die seit Jahrzehnten bestehenden Verkehrsregeln bekräftigt. Im Ergebnis wird die Altstadt hinsichtlich der Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Gäste unserer wunderbaren Stadt deutlich profitieren. Bitte unterstützen Sie diesen Weg.