Stiftung

Stadtsparkasse Linz am Rhein

Die Stadt Linz am Rhein hat im Jahr 2004 die Stiftung Stadtsparkasse Linz am Rhein der Stadt Linz am Rhein mit Sitz in Linz am Rhein errichtet. Zweck der Stiftung ist die Förderung gemeinnütziger Zwecke.

Gefördert werden können natürliche und juristische Personen, die im Sinne der nachstehenden Darstellung förderungswürdig sind.


Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  1. die Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege;
     
    • die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen, ein;
       
    • Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen;
       
    • die Förderung der Denkmalpflege bezieht sich auf die Erhaltung und Wiederherstellung von nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften anerkannten Baudenkmälern, die Anerkennung ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nachzuweisen;
       
  2. die Förderung der Zwecke der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, z. B. Arbeiterwohlfahrt, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätische Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, ihrer Unterverbände und der diesen Verbänden angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
     
  3. die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge;
     
  4. Unterstützung des nationalen und internationalen Jugendaustauschs sowie der Städtepartnerschaften der Stadt Linz am Rhein;
     
  5. die Förderung des Sports;
     
  6. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;
     
  7. die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde sowie des Brauchtums;
     
  8. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
     
  9. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder;
     
  10. die Förderung von Umweltschutz.

 

Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch Zuwendungen an die Stadt Linz am Rhein im Sinne der vorstehenden Ausführungen oder andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Empfänger von Stiftungsmitteln sind zu verpflichten, deren genaue Verwendung nachzuweisen.
Zur Vertretung berechtigtes Organ der Stiftung ist der Vorstand.

Antrag auf Projektförderung

Durch die Stiftung der Stadtsparkasse Linz am Rhein

Antrag auf Projektförderung

Kontakt Antragsteller*in
Kontakt Ansprechpartner*in für das Projekt
Rechtsform
Steuerfreistellung
Beantragtes Projekt
Durchführungszeitraum
Kostenplan
Finanzierungsplan
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