Private Sanierungen

Modernisierungsrichtlinie

Die Stadt Linz am Rhein unterstützt private Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen an privaten baulichen Anlagen im Sanierungsgebiet durch anteilige Kostenerstattung. Grundlage für die Förderung (Kostenerstattung) privater Investitionen ist der vorherige Abschluss einer Instandsetzungs- und Modernisierungsvereinbarung. 

Rechtsgrundlagen für den Vertragsschluss sind die Modernisierungsrichtlinie der Stadt Linz am Rhein, die verbindlichen Vorgaben (Ministerrundschreiben, Verwaltungsvorschriften etc.) sowie die Haushalts- und Vergaberechtlichen Vorschriften des Landes. 

Den Fördersatz hat die Stadt Linz auf 30 Prozent der förderfähigen Sanierungskosten, maximal jedoch auf 30.000 Euro begrenzt. Für unterlassene Instandsetzung werden pauschal 10 Prozent von den anerkannten Gesamtkosten abgezogen.

Voraussetzungen

Für die Beantragung der Kostenerstattung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Grundstück muss im Erneuerungsgebiet liegen.
  • Das Gebäude muss als förderfähig eingestuft worden sein.
  • Es muss eine umfassende Sanierung zur Beseitigung städtebaulicher Missstände durchgeführt werden.
  • Das Restnutzungsdauer des Gebäudes muss mindestens 30 Jahre betragen.
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen mindestens 3 Gewerke umfassen. 
  • Rein optische Ertüchtigungen reichen nicht aus.
  • Die Modernisierungskosten müssen wirtschaftlich vertretbar sein.

Verfahren

Die Stadt Linz am Rhein hat für die Beratung und fachliche Begleitung der Förderung privater Sanierungen ein Ingenieurbüro beauftragt. Die Mitarbeiter des Büros unterstützen die Stadt bei allen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Abschluss der Instandsetzungs- und Modernisierungsvereinbarungen sowie der Festsetzung und Abrechnung der Kostenerstattungsbeträge.

Mit den Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten darf erst begonnen werden, nachdem der Instandsetzungs- und Modernisierungsvertrag geschlossen wurde. Bereits begonnene bzw. abgeschlossene Sanierungen können nicht gefördert werden.

Durch den Abschluss einer Instandsetzung- und Modernisierungsvereinbarung werden die allgemein geltenden Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechtes, sowie geltender Satzungen nicht berührt. Im Sanierungsgebiet gilt weiterhin die Verpflichtung Maßnahmen mit den zuständigen Fachbehörden (untere Bauaufsicht und untere Denkmalschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Neuwied) abzustimmen bzw. Genehmigungen einzuholen.

Nachfolgend sind die einzelnen Verfahrensschritte dargestellt:

  • Mündlicher oder schriftlicher Antrag des Grundstückeigentümers bei der Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung auf Durchführung eines Ortstermins.
  • Ortstermin unter Beteiligung der Stadt und Verbandsgemeindeverwaltung und des Sanierungsberaters (Ingenieurbüro).
  • Erstellung eines Protokolls über die Sanierungsberatung mit fachlicher Bewertung der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen durch das Ingenieurbüro.
  • Einholen von Kostenvoranschlägen bei Handwerkern durch den Grundstückseigentümer oder Kostenberechnungen nach der DIN 276 durch einen Architekten.
  • Beantragung der Modernisierungsförderung bei der Verbandsgemeinde Linz am Rhein mit vollständig ausgefülltem Antrag mit allen Anlagen.
  • Prüfung des Sanierungsaufwands anhand der vorgelegten Kostenvoranschläge/Kostenberechnung durch den Sanierungsberater (Ingenieurbüro) mit Empfehlung zur Höhe des Kostenerstattungsbetrages.
  • Abschluss des Instandsetzungs- und Modernisierungsvertrages zwischen dem Sanierer und der Stadt Linz am Rhein.
  • Bauliche Durchführung der Modernisierungsarbeiten innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsschluss.
  • Anzeige der Beendigung der Sanierungsarbeiten bei der Verbandsgemeinde Linz am Rhein unter Beifügung der Originalabrechnungsbelege.
  • Gemeinsame Besichtigung des Sanierungsobjektes zwecks Feststellung der ordnungs- und fristgerechten Umsetzung der Maßnahmen.
  • Rechnungsprüfung und Festlegung des Kostenerstattungsbetrags auf Basis der eingereichten Abrechnungsunterlagen durch das Ingenieurbüro.
  • Freigabe und Auszahlung des Kostenerstattungsbetrags durch die Kommune.
Telefon mit Wählscheibe

 

 

Sebastian Stein

 

Verbandsgemeindeverwaltung

Linz am Rhein
Am Schoppbüchel 5
53545 Linz am Rhein

 

Tel. +49 (0) 2644 5601-790
E-Mail:

sebastian.stein@vg-linz.de

 

 

Karin Wessel

 

Citymanagerin

Stadt Linz am Rhein

Marktplatz 14

53545 Linz am Rhein

 

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karin.wessel@linz.de